"Neues Baurecht nach BGB"

Termin: 

Dienstag, 21. November 2017 - 17:00 bis 19:00

Ab 1. Januar 2018 gelten spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten-/Ingenieurvertrag. So wird das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) strukturell geändert: Link

Mit dieser Veranstaltung wird der Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Änderungen speziell für Wohnprojekte, wie die Chancen für die partizipative Projektentwicklung durch die neue Leistungsphase 0 und die Auswirkungen von späteren Änderungswünschen in der Planungs- und Bauphase gesetzt. Das Mitwirkungsbedürfnis der Gruppe / einzelner Gruppenmitglieder und das neue Bauvertragsrecht stehen in einem Spannungsverhältnis. Dies wirkt sich auf Kalkulation und Finanzierung aus. Projektsteuerer müssen neue Risiken wie z.B. Einstweilige Verfügungen berücksichtigen. 

Gefestige Handlungsanleitungen liegen noch nicht vor. Aus diesem Grund wird nach einem einstündigen Vortrag auch über praktische Lösungsansätze diskutiert. 

Diese Veranstaltung richtet sich an Fachpublikum wie Vorstände von Genossenschaften, Initiatoren / Projektsteuerer von Baugemeinschaften sowie an Architekten, welche im Bereich Wohnprojekte tätig sind und alle, die sich rechtzeitig einen kompakten Überblick über die neue Rechtslage verschaffen wollen.

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